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   BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91   

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BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91 (https://dejure.org/1996,6340)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91 (https://dejure.org/1996,6340)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 (https://dejure.org/1996,6340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - rechtsgrundsätzlich dargelegt, welche Anforderungen das Grundrecht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 GG an satzungsrechtliche Regelungen von Apothekerkammern stellt, die die Außendarstellung von Apothekeninhabern für ihre Apotheke und die darin vertriebenen Produkte verbieten oder beschränken.

    Die Verfassungsbeschwerde muß schon deshalb Erfolg haben, weil das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - die Werberegelung des § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 als der Vorgängerregelung des § 10 Nr. 15 erster Spiegelstrich BO 1986/als mit Art: 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig angesehen hat; sie schließe bestimmte Werbeträger ohne Rücksicht auf Inhalt und Aufmachung der Werbung aus.

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91
    Von einer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wird im Interesse des Beschwerdeführers an einem raschen Abschluß des Verfahrens abgesehen (vgl. BVerfGE 84, 1 [5]).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Das Ziel der Einführung des Kammerverfahrens - die Entlastung der Senate - sowie die geringere Bedeutung von Normen der Exekutive im Vergleich zu Parlamentsgesetzen spricht dafür, dass die Kammer nach § 93 c Abs. 1 Satz 3 BVerfGG über die Nichtigkeit oder Unvereinbarkeit von Satzungen und Rechtsverordnungen entscheiden kann (vgl. BTDrucks 10/2951, S. 7, sowie BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 -, JURIS; Beschlüsse vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 und 1 BvR 1677/92 -, JURIS; Beschluss vom 18. Februar 2002 - 1 BvR 1644/01 -, JURIS; Beschluss vom 18. März 1997 - 1 BvR 420/97 -, JURIS).
  • VG Gießen, 25.03.2019 - 4 K 3001/18

    Kosmetikraum in Apotheke

    Gerade im Bereich frei verkäuflicher apothekenüblicher Waren des Nebensortiments tritt der freie Beruf des Apothekers zurück und es findet eine gewerbliche Konkurrenz mit anderen Anbietern derselben oder gleichen Produkte statt, hier sind die Apotheker gleichsam Kaufleute (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.08.1996, 1 BvR 1848/91).

    Insgesamt wertet das Gericht die von dem Kläger in seiner Apotheke in dem als Kosmetikraum bezeichneten Raum angebotenen Kosmetikdienstleistungen daher als apothekenübliche Dienstleistungen, die ihm nicht untersagt werden dürfen ( so mit überzeugenden Argumenten auch Timo Kieser, Kosmetische Behandlung in der Apotheke, APR 2009, Seite 3 ff.; lesenswert insoweit auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.08.1996, 1 BvR 1848/91.

  • BVerfG, 08.11.1996 - 1 BvR 1033/94

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 1677/92 und 1 BvR 461/92 - sind diese Normen für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und daher für nichtig erklärt worden.
  • BVerfG, 12.09.1996 - 1 BvR 1677/92

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Die Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster Spiegelstrich BO 1986 ist durch den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - erfolgt.
  • BVerfG, 12.09.1996 - 1 BvR 461/92

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Die Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster Spiegelstrich BO 1986 ist bereits durch den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - erfolgt.
  • BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92

    Werbung durch Apotheker

    Zwar haben die Berufsgerichte die Verurteilung des Beschwerdeführers weit überwiegend auf Vorschriften der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg gestützt, die mittlerweile wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sind (Nichtigerklärung von § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 durch den Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster und zweiter Spiegelstrich BO in der Fassung vom 9. April 1986 durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - und - 1 BvR 1677/92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 13 B 161/97

    Werbung ; Apotheke ; Ärzte ; Impfstoffe; Vorsorgeimpfungen; Heilberufskammer;

    Auf den in der Ordnungsverfügung als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Satz 5 Nr. 7 der Berufsordnung (BO) vom 7. Juni 1995 kann die Verfügung nach der zu ähnlichen Vorschriften anderer Berufsordnungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. -, NJW 1996, 3067; Beschlüsse vom 20. August 1996 - 1 BvR 364/89, 1 BvR 1848/91 - Beschluß vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - , nicht gestützt werden.
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